Reglement für die zweisprachige Maturität bzw. den bilingualen Lehrabschluss

Gemäss Reglement der Schweizerischen Maturitätskommission (SMK, Stand 16. März 2012, vgl. PDF-Datei unter Links) ist für den Abschluss der zweisprachigen gymnasialen Maturität vorgeschrieben, dass mindestens drei Fächer mit Maturitätsnote in der Immersionssprache unterrichtet werden müssen, wobei eines aus dem Bereich der Geistes- und Sozialwissenschaften stammen muss. Bis zur Matur müssen mindestens 800 Lektionen immersiv unterrichtet werden; insgesamt darf jedoch die Gesamtzahl der Lektionen in der Immersionssprache (inkl. Sprachlektionen) die Hälfte der Unterrichtszeit nicht überschreiten. Bei den Berufsschulen müssen die Schüler und Schülerinnen für den bilingualen Abschluss während der gesamten Lehrzeit wöchentlich mindestens zwei Lektionen zweisprachigen Unterricht  erhalten, d.h. insgesamt sind es mindestens 150 Lektionen, ohne Fremdsprachenunterricht (Jansen O’Dwyer, 2007, S. 28).